Notarielle Tätigkeiten

Registerangelegenheiten



Allgemeines


Unter die Registerangelegenheiten fallen insbesondere die gegenüber dem Handelsregister oder Vereinsregister vorzunehmenden Handlungen, beispielsweise die Anmeldung

  • der Bestellung oder Abberufung eines Geschäftsführers oder eines Prokuristen,
  • einer Sitzverlegung oder Umfirmierung der Gesellschaft oder des Vereins.


Geschäftswert


Der Geschäftswert richtet sich hier maßgeblich auch nach den Gegenständen (Anmeldungen) und deren Anzahl; auch wenn diese in einem Vorgang verbunden werden, ändert dies nichts an der kostenrechtlich separaten Betrachtung.


Bei einer GmbH-Gründung ist idR. von einem Gegenstandswert von 30.000,- € auszugehen (Näheres finden Sie hier). 


Am Fallbeispiel:

Die Bestellung eines (weiteren!) Geschäftsführers bei gleichzeitiger Verlegung des Sitzes des Unternehmens ergibt also einen zu berücksichtigenden Gebührenwert von 60.000,- € (arg.: zwei Angelegenheiten zu jeweils 30.000,- €).


Gebühren


Einen weiteren Überblick zu verschiedenen Konstellationen und deren Kosten

erhalten Sie im Informationsportal der Bundesnotarkammer, hier abrufbar.

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Heiner Hülsmann, Notar in Bielefeld

Heiner Hülsmann

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Dr. Burkhad Pfeil

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Fachanwalt für Verkehrsrecht

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